Gerade das Versichern der Zähne gehört zur beliebtesten Form der Krankenzusatzversicherung. Denn hochwertiger Zahnersatz wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreichend erstattet, und so kann der Wunsch nach ansehnlichem und qualitativem Zahnersatz schnell in die Tausende gehen – Zahn für Zahn. Und steigt nicht nur die Akzeptanz der gesetzlich Versicherten, sondern auch die Anzahl und Qualität der sich auf dem Markt befindlichen Angebote. Dies hat auch die Zeitschrift „Finanztest“ attestiert (Ausgabe Mai 2010). Insgesamt 16 Versicherungen warten mit „sehr guten“ Leistungen auf.
Die Notwendigkeit einer Zahnversicherung besteht insbesondere seit dem Jahr 2005. Hier bestimmte der Gesetzgeber, dass Leistungen der Zahnprothetik nicht nach Aufwand erstattet werden, sondern nach Befund. Maßgebend ist dabei der Begriff „Regelversorgung“. Bereits bei einfachem Zahnersatz muss der Patient Zuzahlungen leisten, bis zu 50% der anfallenden Kosten. Wünscht der Patient einen Zahnersatz, der nicht nur optisch ansprechender ist sondern auch aus hochwertigen Materialien besteht, so wird der Zahnarztbesuch um vielfaches teurer. Dies verdeutlicht ein einfaches Beispiel: Soll die Zahnlücke mittels einer einfachen Brücke geschlossen werden, so können hierfür 250€ fällig sein. Möchte der Patient ein hochwertiges Implantat, so kann sich dieser Beitrag schnell um 2.000€ erhöhen. Die Finanzierungslücke – in beiden Fällen – kann mit einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden. Wobei die Höhe der bezahlten Leistungen von mehreren Faktoren abhängen – von dem Wahrnehmen regelmäßiger Prophylaxe Untersuchungen, und von der Höhe des Prozentsatzes, zu dem der Versicherer den Zahnersatz erstattet. Außerdem ist in vielen Verträgen für Zahnversicherung eine Höchstgrenze verankert – bei den meisten in den ersten Jahren, bei einigen wenigen auch langfristig. So gilt es, bei der Wahl der richtigen Zahnversicherung auf die Vertragsdetails zu achten und die Preise für Zahnversicherung zu vergleichen.
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