Mehr als 15 Millionen Betroffene – die zahlreichen Fusionen der gesetzlichen Krankenkassen zum Jahreswechsel betreffen eine Vielzahl von Versicherten. Doch nicht für alle in der GKV Versicherten profitieren von dem Zusammenschluss ihrer Krankenkasse mit einer anderen. Zwar sind 95% der Leistungen im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschrieben, es gibt jedoch durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen Kassen, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Nicht nur wenn es um die Leistungen selbst geht, auch im Servicebereich gibt es Unterschiede.
So bringt die Fusion der Krankenkassen für die einzelnen Versicherten Vorteile, es kann jedoch auch mit Nachteilen verbunden sein. Schließen sich zwei Krankenkassen zusammen, werden auch die künftigen Leistungen neu definiert. Hier wird meist ein Mittelweg gefunden – was gleichzeitig damit verbunden ist, dass Leistungen auch gekürzt werden. Vielleicht auch solche, die für den einzelnen Versicherten wichtig sind. Ein Beispiel für eine Leistung, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sondern von manchen Versicherungen freiwillig angeboten werden sind die Auslandsimpfungen. Wer in ein bestimmtes Land / in eine Region reisen möchte und sich vor Krankheiten wie beispielsweise Malaria oder Hepatitis präventiv schützen möchte, auf den kommen schnell mehrere Hundert Euro Kosten zu, wenn die Krankenversicherung diese nicht übernimmt. Ein weiteres Kriterium und für viele Versicherte von großer Bedeutung sind die Kosten, die die Krankenkasse für die präventive Gesundheitsvorsorge übernimmt. Gesundheitskurse wie Yoga oder Rückenfitness, aber auch Ernährungsberatung werden von einigen Krankenkassen bezahlt. Auch bieten viele gesetzliche Krankenkassen einen Gesundheitsbonus / ein Bonusprogramm an: werden Vorsorgeuntersuchen zur Krebsfrüherkennung wahrgenommen, lässt man sich regelmäßig impfen oder treibt nachweislich Sport, so kann man Bonuspunkte sammeln und sich hierfür einen Bonus auszahlen lassen.
Gerade wenn man als Versicherter nicht von der Fusion seiner gesetzlichen Krankenkasse profitiert kann und sollte man sich umsehen, ob eine andere nicht bessere Leistungen anbietet und die gewünschten Kriterien erfüllt, auf die man selbst großen Wert legt. Denn die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherten gesetzlich definiert. Zwar können die Krankenkassen seit 2009 auch Zusatzbeiträge erheben, was jedoch noch keine in Anspruch genommen hat – zu groß ist wohl die Angst, Mitglieder zu verlieren. So kann man sich bei der Wahl der Krankenkasse ganz auf die Leistungen und den Service konzentrieren. Eine Möglichkeit, die dem Wechsel der Krankenversicherung sicherlich zu bevorzugen ist, ist das Konfrontieren der aktuellen Krankenversicherung mit der faktischen Kürzung bzw. dem Nichtvorhandensein der Leistungen. Doch nicht nur diese sollten entscheidend sein, ob man bei einer Krankenversicherung Kunde bleibt oder zu einer anderen wechselt. Vielen ist auch der Service bedeutend. Dazu gehört auch, wie viele Filialen die Krankenversicherung in der näheren Region betreibt, und ob sich eine davon in der Nähe befindet. Ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort kann nie schaden. Außerdem bieten viele Krankenkassen auch regionale Aktivitäten an. Ein Beispiel hierfür ist die AOK Baden-Württemberg. Nebst zahlreichen Filialen bietet gerade diese gesetzliche Krankenkasse auch regionale Aktionen an, die die Gesundheit und die Fitness ihrer Versicherten verbessern sollen. Aus dem Blickwinkel der Krankenkassen sind dies Maßnahmen und Investitionen, um die Kosten durch Krankheiten zu reduzieren.
So kann die Fusion der Krankenkassen auch eine Chance sein für den Versicherten. Ein Weckruf sozusagen, den Versicherungsschutz für die eigene Gesundheit auf den Prüfstand zu stellen. Zu prüfen, ob die momentane gesetzliche Krankenversicherung wirklich die beste für den individuellen Bedarf für sich selbst, aber auch für die Gesundheit der mitversicherten Familie darstellt. Ist dem nicht der Fall, so hat der Versicherte – unter Beachtung gewisser Fristen – die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Wie genau diese Fristen aussehen, erfährt man am besten durch einen Anruf bei der Krankenkasse. Zum einen besteht eine gesetzlich festgelegte Mindestversicherungsdauer von 18 Monaten. Erst wenn diese erfüllt ist, kann man in eine andere Krankenkasse wechseln. Auch die Kündigungsfrist zu wissen ist elementar, in der Regel beträgt sie 3 Monate. Zu welchem Zeitpunkt genau man die Krankenkasse wechseln kann, ist jedoch verbindlich von der Krankenkasse direkt in Erfahrung zu bringen.
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