Wie das Bundesministerium für Arbeit mitteilt, ist die Zahl der Riesterverträge auch 2009 gestiegen: um 1,1 Millionen neue Verträge. So investieren inzwischen 13 Millionen Deutsche mit Hilfe der staatlich geförderten Riesterrente in ihre Altersvorsorge. 68% der abgeschlossenen Riester-Verträge entfällt auf Einzelversicherungen, 30% auf fondsgebundene Rentenversicherungen und nur 1,3% der Riesterverträge sind den Kollektivversicherung zuzuordnen.
Doch warum ist die Riester-Rente so beliebt?
An der Rendite selbst kann es nicht legen, diese ist im direkten Vergleich zu anderen Geldanlageprodukten nicht gerade üppig. Nein, es ist vielmehr die Kombination von Rendite, steuerlicher Abzugsfähigkeit und den staatlichen Zuschüssen. Diese machen in der Summe das riestern interessant, zumindest unter gewissen Voraussetzungen. Nicht zu vernachlässigen – gerade in Zeiten von Wirtschaftskrise – sind die Punkte „Garantierte Leistungen“ und „Nichtpfändbarkeit auch bei Hartz IV“.
Doch warum gibt es überhaupt die Riester-Rente?
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem „Generationenvertrag“. Dies bedeutet ein Umlageverfahren, bei dem die Beitragszahler für die Rentenbezieher aufkommen. Da es jedoch immer weniger Beitragszahler bei gleichzeitig steigender Anzahl von Rentnern gibt, ist dieses System in Schieflage geraten. Die Geldmittel reichen nicht mehr aus, und die Renten werden künftig faktisch weiter sinken. Damit der Lebensstandard im Alter aufrechterhalten werden kann ist es notwendig, nicht nur mittels der gesetzlichen Rentenversicherung für das Einkommen im Alter vorzusorgen, sondern auch zusätzlich privat, um die „Rentenlücke“ zu schließen.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, in Kraft getreten mit der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 und gefördert durch das Altersvermögensgesetz (AVmG). Interessant ist die Riester-Rente besonders für den Personenkreis, die nicht nur vom Sonderausgabenabzug profitieren können, sondern auch in Besonderem Maße von der Altersvorsorgezulage. Die volle jährliche Zulage beträgt seit der Reform 2008 154€ pro Person, zuzüglich 185€ für jedes Kind. Die volle Zulage erhält der Riester-Sparer jedoch nur, wenn er mindestens 4% des sozialversicherungspflichten Vorjahreseinkommen in seinen Riestervertrag investiert (max. Zulage 2.100€).
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